Mutterschaftsvorsorge

Die Zeit der Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungsvolle Zeit mit viel Freude und intensiven Erfahrungen. Es kommen viele neue Dinge auf Sie zu und es stellen sich viele Fragen zur Entwicklung ihres Kindes.

Was kann ich tun, damit mein Kind gesund zur Welt kommt? Hier finden Sie Wissenswertes und praktische Hinweise über den Ablauf Ihrer Schwangerschaftsbetreuung in meiner Praxis!

Gesetzliche Mutterschaftsvorsorge
Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Dieses Programm nützt Ihnen und Ihrem Baby allerdings nur, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch nehmen. Kontinuierliche Untersuchungen sind die Vorraussetzung dafür, Schwangerschaftsrisiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln.
Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgen nun eine Reihe von Untersuchungen.

Frauenärztliche Untersuchung:
Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.
Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter.

Die folgenden Untersuchungen werden auch bei den weiteren Vorsorgeterminen durchgeführt:

  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • Gewichtskontrolle
  • Hämoglobinbestimmung – Eisenwert, abhängig vom letzten Befund
  • Blutuntersuchungen

Zu Beginn erfolgt die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Bluttest auf Syphilis und ein Suchtest auf Chlamydien aus dem Morgenurin. Dafür müssen Sie selbst die allerersten Tropfen Urin am Morgen auffangen und in einem speziellen Röhrchen in die Praxis bringen. Darüber hinaus bestimmen wir Röteln-Antikörper, wenn in Ihrem Impfpass keine Röteln-Impfungen dokumentiert sind.

In der 24. Woche erfolgt ein Zuckerbelastungstest mit 50g Glucose (sog. Glucose Challenge Test), der zu einer beliebigen Tageszeit durchgeführt wird und zu dem Sie nicht nüchtern sein müssen. Außerdem erfolgt eine Ultraschallmessung des Gebärmutterhalses, um rechtzeitig Hinweise auf eine drohende Frühgeburt zu erhalten.

Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine mögliche bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

Ultraschall-Untersuchungen
Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sogenanntes Screening).

1. Screening: 9.-12. SSW
2. Screening: 19.-22. SSW
3. Screening: 29.-32. SSW

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um gegebenenfalls eine entsprechende Diagnostik oder Therapie einleiten zu können. Hierbei sehen auch die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.

Zusatzleistungen
Darüber hinaus können weitere Untersuchungen und Maßnahmen sinnvoll und wünschenswert sein. Dadurch können wir Ihrem verständlichen Bedürfnis nach höchstmöglicher Sicherheit, nicht nur bei vorbestehendem Risiko, nachkommen. Nutzen Sie deshalb das erweiterte Spektrum an Zusatzleistungen und bestimmen Sie selbst, was Ihnen wichtig erscheint.

In meiner Praxis mit Schwerpunkt Pränataldiagnostik werden nahezu alle zur Zeit zur Verfügung stehenden Verfahren insbesondere hinsichtlich Fehlbildungs-Diagnostik durch Ultraschall und Fruchtwasseruntersuchungen durchgeführt.

1. Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
Kaum eine andere medizinische Methode ist in ihrer Wirkung so gründlich untersucht wie der geburtshilfliche Ultraschall.
Nach Aussage weltweit führender Sonographieexperten besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen einer höheren Anzahl von Ultraschalluntersuchungen und dem positiven Ausgang der Schwangerschaft.
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  • Weiterführende Ultraschalluntersuchungen zum Ausschluss fetaler Fehlbildungen
  • Differenzierte Ultraschalluntersuchung inkl. Farbdoppler-Untersuchung zum Ausschluss grober Organstrukturstörungen bei Nicht-Risiko-Schwangerschaften bzw.
  • Farbdoppler-Untersuchung zur Aufdeckung einer möglichen fetalen Unterversorgung.
  • Präeklampsie-Screening mit Blutflußmessung in den mütterlichen Blutgefäßen

2. Untersuchungen aus dem mütterlichen Blut

  • Infektionskrankheiten, die zu Fehlgeburten oder schweren Fehlbildungen des Kindes führen können
    – Toxoplasmose
    – Cytomegalie
    – Listeriose
    – Ringelröteln (Parvovirus B19)
    – Varizellen (Windpocken)
    – HIV (AIDS Virus)
  • Gerinnungsstörungen, die zu Thrombosen bei der Mutter führen können
    – Faktor V
    – Protein C+S
  • Chromosomenanomalien, offener Rücken und andere selten Fehlbildungen des Kindes
    – AFP
    – Beta HCG
    – PAPP-A
    – Diagnostik der kindlichen DNA im mütterlichen Blut (cffDNA) zum Ausschluß von sog. Aneuploidien (insb. Trisomie 21)
  • Präeklampsie-Screening (PlGF und sFlT)

NIPT (nicht-invasiver Pränataltest der Firma Praenatest Lifecodex)
Seit 2015 besteht die Möglichkeit, kindliche DNA (nicht ganze kindliche Zellen) im Blut der Mutter nachzuweisen und auf Chromosomenabweichungen hin zu untersuchen. So können die am häufigsten auftretenden fetalen zahlenmäßigen Chromosomenabweichungen (Trisomie, Monosomie) relativ sicher festgestellt oder ausgeschlossen werden. Diese Untersuchung sollte niemals ohne vorangehenden Ultraschall erfolgen, weil mit zunehmender Anzahl der zu untersuchenden Chromosomenabweichungen gehäuft falsch positive, wie falsch negative Ergebnisse zu verzeichnen sind und schwerwiegende nicht chromosomale Störungen nicht erkannt werden können. Der NIPT  untersucht nur die zahlenmäßigen Chromosomenabweichungen   nicht aber sog. Punktmutationen. Seit dem 1.7.2022 werden die Kosten für diese Untersuchung von den gesetzlichen Kassen übernommen.

3. Vaginal-Abstrich auf B-Streptokokken in der 36. Schwangerschaftswoche

4. Blutzucker-Belastungstest zur Erkennung eines Schwangerschaftsdiabetes
Im Vergleich zum „kleinen Zuckertest“, den die Mutterschaftsrichtlinien für die 24. Schwangerschaftswoche vorsehen, hat der 75g-Glucose-Belastungstest eine weitaus höhere Aussagekraft.

Ungefähr 2 von 100 Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftsdiabetes. Dieser ist verbunden mit einem erhöhten Risiko für Mutter und Kind.

Beim Kind kommt es gehäuft zu Fehlbildungen, zu einem unnatürlich hohen Geburtsgewicht, zu einem Atemnotsyndrom nach der Geburt sowie zu Unterzuckerungen mit nachfolgenden Hirnschäden. Durch Plazentainsuffizienz ist die Frühsterblichkeit dreifach erhöht. Der Gestationsdiabetes ist die dritthäufigste Ursache für einen intrauterinen Fruchttod.

Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, erhöhter Fruchtwassermenge, erhöhtem Blutdruck, Harnwegsinfekten, Pilzinfekten sowie Gestose („Schwangerschaftsvergiftung“). Durch diese Komplikationen kommt es zu einer 8-fach höheren Totgeburtsrate.

Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Symptome und kann mit einfachen Tests wie Urinzucker- oder Blutzuckerbestimmung nicht erfasst werden.

Beim 75g-Glucose-Belastungstest wird Ihnen morgens nüchtern zunächst ein Tröpfchen Blut abgenommen. Danach trinken Sie die Zuckerlösung. Nach 1 und 2 Stunden wird erneut der Blutzucker gemessen. Anschließend dürfen Sie frühstücken.

Die Kosten betragen ca. 26€.